SAHNe

Statistik- und Ausfuhrhilfe für NexT, kurz SAHNe, unterstützt Sie als Anwender, die Intrastat Meldung für das Statistische Bundesamt zu erstellen.

Die notwendigen statistischen Informationen werden einmalig je Artikel im büro+/ ERP Complete / TopKontor ERP ab V7 hinterlegt.

Alle Informationen stehen jetzt im NexT/Topkontor und werden für den betreffenden Zeitraum ausgelesen und von SAHNe auf Richtigkeit geprüft. Sind alle Daten richtig, wird eine Datei für das kostenlos vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellte Programm w3stat - IDES erstellt.

Im nächsten Berichtszeitraum können dann evtl. nur noch neue Artikel fehlerhaft sein, die schnell berichtigt sind.

SAHNe vereinfacht die bisherige zeitraubende Berichtstätigkeit und stellt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Meldung an das Statistische Bundesamt sicher.

Ein Ausdruck der Daten ist nicht erforderlich. Den Werbeflyer finden Sie hier [122 KB] .

 

Das Anmeldefenster

Der COM Zugriff

Das Hauptfenster

Das Protokoll

Fehlermeldung von SaHNe

(Statistische Auswertung Hilfe für NexT). Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen MwSt von derzeit 19%.

INTRASTATMELDUNG an das stat. Bundesamt in Verbindung mit dem kostenlosen Programm w3stat 900,00 €
UM SAHNe nutzen zu können ist ein Supportvertrag von MICROTECH / TOPKONTOR Voraussetzung  

Händlerpreise auf Anfrage

Zum Testen von SAHNe benötigen Sie KEINE Freischaltung. Die DEMO Version funktioniert direkt nach dem herunterladen.

Die Freischaltung (Kauf) von SAHNe geht recht einfach. Im NexT unter "?" - HOTLINE - PLUS Button - AKTIVIERUNG können Sie die Freischaltung von Microtech anfordern.

Sollten Sie sich für Sahne innerhalb der ersten 30 Tage nach Erstaufruf entschieden haben, können Sie die Freischaltung beantragen und die Software wird durch eine Lizenzdatei auf eine Vollversion freischalten.

Die weitere Freischaltung von Sahne finden sie in der Anleitung zu SAHNe beschrieben, die Sie hier [732 KB] downloaden können.

 

Um das aktuellste Update von LUKAS.net nutzen zu können benötigen Sie mind. das Build ...4106 von büro+/ ERP Complete oder TopKontor ERP mit gültigem Wartungsvertrag.

Für EXPRESS-UPDATES von MICROTECH kann KEINE Gewähr gegeben werden !! SAHNe funktioniert nur auf freigegebene Versionen von büro+ und TOPKONTOR.

ACHTUNG: SAHNe gibt es nicht in einer 64Bit Version !

 
SAHNe für NexT/Topkontor (32Bit Version) Version: 1.5.28
vom: 31.10.09
Sahne-Setup.exe
Beschreibung im PDF Format für SAHNe für NexT/Topkontor
(Ist bereits im Setup enthalten)
April 07 SahneAnleitung.pdf

Voraussetzung für SAHNe ist das W3STAT Programm vom Stat. Bundesamt. oder das IDEP von Statisktik Austria

IDES Download

Kostenloses Tool zur Online-Übermittlung der INTRASTAT Daten IDES https://www-idev.destatis.de/idev/
IDEP/KN8 für Windows in der jeweils gültigen Version für Österreich IDEP

Version 1.5.28

  • Anpassungen für Österreich
  • Erweiterung von Sahne so dass man einstellen kann, in welchem Feld das GEwicht steht.
  • Erweiterung von Sahne so dass man einstellen kann, wie sich die besondere Masseinheit zusammensetzt.

Version 1.5.25

  • WICHTIGES UPDATE!
  • Sahne hatte einen Fehler bei Meldungen, mit GUTSCHRIFTEN

Version 1.5.24

  • Erweiterung von Sahne so dass man einstellen kann, in welchem Feld das Gewicht steht.
  • Erweiterung von Sahne so dass man einstellen kann, wie sich die besondere Masseinheit zusammensetzt.

Version 1.5.23

  • Erweiterte Fehlerprotokollierung eingerichtet: "Sahne.exe /Protokoll" liefert nun einige nützliche Hinweise zusätzlich.

Version 1.5.22

  • Sahne kann nun auch Meldungen aus Vorgängen generieren und dabei die Rechnungsanschrift als zu prüfende Anschrift auswerten.
  • Bislang konnten nur Lieferanschriften oder manuelle Vorgaben über die Infoblattbezeichnung ausgewertet werden. Bei der Meldung der zu exportierenden Waren wird nun Ware, die aus dem Ausland (ganz gleich ob EU oder nicht EU Ausland) importiert wurde generell gemeldet.
  • Die Ursprungsregion ist in solchen Fällen leer zu lassen oder auf 99 zu setzen (Herkunftsland alles ausser Deutschland --> Ursprungsregion leer lassen oder 99 eintragen).

Version 1.5.21

  • interne Fehlerbehandlungsroutine erweitert

Version 1.5.20

  • Sahne machte Probleme mit NexT Versionen >18xx. Problem behoben.
  • Ein Vorgangfilter kann nun gesetzt werden - es werden dann nur die Vorgänge für den Import berücksichtigt, die mit dieser Vorgangnummer beginnen.
  • Standard Verkehrszweig kann nun im Sahne als STRASSE hinterlegt werden. Dieser Wert wird laut stat. Bundesamt ohnehin nicht mehr benötigt. Wenn man hier Strasse angibt, dann kommt beim Import in IDES keine Fehlermeldung.
  • Fehlerkorrektur
  • Ursprungsregion besser geprüft. Wenn Ursprungsland <> Deutschland ist, dann wird Ursprungsregion ignoriert.
  • Nur wenn das Land Deutschland ist, dann wird die Ursprungsregion geprüft.
  • Neues Feld: Artikelgewicht in...
  • Das Artikelgewicht ist bei einigen Unternehmen in t(onne) oder g(ramm) anstatt dem üblichen KG angegeben, das führte bislang zu falschen Werten für das IDES Programm. --> Fehler korrigiert
  • Führende Nullen bei Intrastatnummern werden nun berücksichtigt.
  • Es werden nun zusätzlich die eigenen Artikelnummern neben der Intrastatnummer übernommen, weil es vorkommt, dass zu einer Intrastatnummer unterschiedliche Artikel (mit unterschiedlichen Preisen) passt.

Version 1.5.11

  • Die Stammdatentabelle lässt sich nun jährlich in Sahne importieren.
  • Die Liste gibt es aktuell hier: http://www.destatis.de/allg/d/klassif/sovatxt.htm --> Programmpunkt Stat-Nr. bearbeiten
  • Die Protokollfunktion wurde erweitert. Wenn man Sahne mit dem Parameter /PROTOKOLL startet kann man verfolgen, wo es Probleme geben könnte.
  • Hat ein Artikel die Warengruppennummer 99999999, dann wird dieser Artikel bei der Meldung ignoriert. Neben den zwei Hauptvorgängen lassen sich nun insgesamt 4 Vorgänge für zu meldende Nummern angeben. Viele Detailverbesserungen / Protokollierungen für den Sahne-Lauf --> Siehe Sahne Anleitung.
  • Die Sahne Anleitung wurde erweitert.

Version 1.5.5

  • Sahne funktioniert nun auch in Österreich mit der Software IDEP.
  • Sahne wurde angepasst, damit die Daten mit dem aktuellen IDES 2006 (Version 6.0) eingelesen werden können.
  • --> Bitte fordern Sie eine neue Sahne-Lizenzdatei bei uns an.

Version 1.5.1

  • Nun ist auch der Import von Waren aus dem EU Ausland mit erfasst.

Version 1.5

  • SAHNe wurde in Zusammenarbeit mit der Firma HPS Systemtechnik GmbH weiter angepasst.
  • Es hat sich gezeigt, dass es nicht möglich ist anhand der Rechnungs- oder Lieferadresse eindeutig zu bestimmen, ob eine Sendung nun 'meldepflichtig' ist oder nicht. Daher wurde als eindeutiges Merkmal das INTRASTAT-LAND hinzugefügt.
  • Im Infoblatt eines Vorgangs muss nun das entsprechende Länderkürzel hinterlegt werden. Nur, wenn da Werte eingetragen sind, dann ist dieser Vorgang zu melden.
  • Genauere Änderungen entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.

Version 1.0.7

  • SAHNe wurde in Zusammenarbeit mit der Firma HPS Systemtechnik GmbH weiter angepasst.
  • Es hat sich gezeigt, dass es nicht möglich ist anhand der Rechnungs- oder Lieferadresse eindeutig zu bestimmen, ob eine Sendung nun 'meldepflichtig' ist oder nicht. Daher wurde als eindeutiges Merkmal das INTRASTAT-LAND hinzugefügt.
  • Im Infoblatt eines Vorgangs muss nun das entsprechende Länderkürzel hinterlegt werden. Nur, wenn da Werte eingetragen sind, dann ist dieser Vorgang zu melden.
  • Genauere Änderungen entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.

Version 1.0.4

  • SAHNe in der Final Version
1. Wie wird die Meldung an des stat. Bundesamt gemacht?
2. SAHNe startet nicht, woran kann das liegen?
3. Beim Starten von NexT erscheint immer die IN und OUT Liste, welche verhindert, daß SAHNe ordentlich startet, was kann man tun?

EU-Lieferungen müssen häufig gemeldet werden

"Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass sie zur Abgabe von INTRASTAT-Meldungen verpflichtet sind", sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Doch schon ab Warengeschäften mit dem EU-Ausland von mehr als 300.000 Euro pro Jahr besteht für Unternehmen die Pflicht zur monatlichen Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt.

Aus den INTRASTAT-Meldungen der einzelnen Firmen ermittelt das Statistische Bundesamt in regelmäßigen Abständen die Daten zum innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands. Bis zur Einführung des EU-Binnenmarktes, das heißt des zollfreien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union, wurden diese Daten noch aus den Zollabfertigungen ermittelt. Seitdem die Zollabfertigungen bei Geschäften mit dem EU-Ausland entfallen sind, ist diese Möglichkeit der Gewinnung statistischer Daten über den deutschen Außenhandel entfallen. Die Verpflichtung für bestimmte Unternehmen zur Abgabe der INTRASTAT-Meldungen sichert weiterhin die Feststellung der deutschen EU-Handelsdaten. Diese Handelsdaten sind für Unternehmen, Verbände, die Politik und die Wissenschaft wichtig.

"Die Verpflichtung zur Abgabe von INTRASTAT-Meldungen ergibt sich aus zwei EU-Verordnungen vom 31. März 2004 sowie vom 18. November 2004", erläutert Steuerberater Winkler. Diese Verordnungen gelten in allen EU-Staaten gleichermaßen. Entsprechend sind Unternehmen auch in anderen Staaten zur Übermittlung von INTRASTAT-Meldungen zur Erfassung der Handelsdaten verpflichtet. In Deutschland werden die beiden genannten EU-Verordnungen durch das Bundesstatistikgesetz, das Außenhandelsstatistikgesetz sowie die Außenhandelsstatistikdurchführungsverordnung ergänzt. Das Bundesstatistikamt in Wiesbaden ist für die Datenerhebung und die Erstellung der Statistik verantwortlich

Auskunftspflichtig sind Unternehmen, die innergemeinschaftliche Versendungslieferungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes in das übrige EU-Gemeinschaftsgebiet ausführen beziehungsweise innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen. Dabei gilt seit dem 1. Januar 2005 eine Meldeschwelle von 300.000 Euro pro Kalenderjahr. Unternehmen, deren Warensendungen in andere EU-Staaten beziehungsweise Wareneingänge aus anderen EU-Staaten im Vorjahr den Betrag von jeweils 300.000 Euro nicht überschritten haben, sind nicht meldepflichtig. Bei einem Überschreiten dieser Meldeschwelle im laufenden Kalenderjahr beginnt die Verpflichtung zur Abgabe von Meldungen erst in dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wird. "Besonderheiten gelten darüber hinaus bei Kommissions- und Konsignationsgeschäften", erläutert Steuerexperte Winkler.

Meldepflichtig sind nicht nur EU-Importe und EU-Exporte, sondern auch sonstige Warentransaktionen, bei denen die Ware ins EU-Ausland gelangt. Hierunter fallen insbesondere Leasinggeschäfte. Ferner ist zu beachten, dass sich die Meldepflicht nur auf die definierten Gemeinschaftswaren bezieht. Die Meldungen werden durch die Unternehmen heute meist in elektronischer Form über die Website des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) vorgenommen. Auch eine Meldung in Papierform ist noch möglich. Die Meldungen sind bis spätestens zum 10. des Folgemonats zu übermitteln. Eine Fristverlängerung für die Abgabe der Meldungen ist nicht möglich.

Weitere Informationen: SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Regensburg, www.shc.de (mf)

CHANNELPARTNER vom 15.09.2008 | 14:06 Uhr